Barrierefreie Notrufkommunikation in Aufzugsanlagen: Sicherheit 2026

Ab 2026 wird barrierefreie Notrufkommunikation in Aufzügen zur Pflicht – eine lebensrettende Notwendigkeit für Millionen Menschen mit Behinderungen. Erfahren Sie, welche Standards gelten und wie Betreiber ihre Anlagen rechtskonform und inklusiv gestalten müssen.

Stellen Sie sich vor, Sie sind in einem Aufzug steckengeblieben. Es ist dunkel, die Luft wird dünn, und Panik steigt auf. Sie greifen zum Notrufknopf – doch was, wenn Sie ihn nicht sehen, nicht hören oder nicht bedienen können? Für Millionen von Menschen mit Behinderungen ist dies keine hypothetische Frage, sondern eine reale und gefährliche Barriere. Im Jahr 2026 ist eine barrierefreie Notrufkommunikation in Aufzugsanlagen keine Nettigkeit mehr, sondern eine rechtliche und ethische Notwendigkeit, die über Leben und Tod entscheiden kann.

Wichtige Erkenntnisse

  • Barrierefreie Notrufsysteme sind seit 2026 für alle neuen und wesentlich umgebauten Aufzüge nach DIN EN 81-70 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtend.
  • Ein wirklich inklusives System adressiert nicht nur Hör- und Sehbehinderungen, sondern auch kognitive Einschränkungen und Sprachbarrieren.
  • Die Kombination aus taktilen, visuellen und akustischen Signalen (Zwei-Sinne-Prinzip) ist der Goldstandard für Sicherheit.
  • Regelmäßige, praxisnahe Funktionsprüfungen sind entscheidend – ein System, das im Notfall versagt, ist wertlos.
  • Die Zukunft liegt in intelligenten, vernetzten Systemen, die automatisch Hilfe rufen und Rettungskräfte präzise leiten.

Rechtliche Grundlagen und Normen im Überblick

Die gesetzliche Landschaft für barrierefreie Notrufkommunikation hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Während viele Betreiber noch mit veralteten, rein akustischen Systemen arbeiten, definieren aktuelle Normen und Gesetze klare Mindestanforderungen. Die Einhaltung ist nicht verhandelbar.

DIN EN 81-70 und das Zwei-Sinne-Prinzip

Die zentrale Norm für die Barrierefreiheit von Aufzügen ist die DIN EN 81-70. Sie legt fest, dass Informationen und Bedienelemente so gestaltet sein müssen, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Sinneseinschränkungen wahrgenommen werden können. Kern ist das sogenannte Zwei-Sinne-Prinzip. Jede wichtige Information – insbesondere die Bestätigung, dass ein Notruf abgesetzt wurde – muss über mindestens zwei Sinne vermittelt werden (z.B. visuell UND akustisch). Ein einfaches Summen reicht bei weitem nicht aus.

Konkret für die Notrufkommunikation fordert die Norm:

  • Eine visuelle Bestätigung (z.B. eine blinkende LED) im Aufzug, dass die Verbindung zur Notrufzentrale hergestellt ist.
  • Eine akustische Bestätigung (ein deutliches Signal oder eine Sprachansage), dass der Notruf aktiv ist.
  • Eine ständig sichtbare und taktil erfassbare Information darüber, wo sich der Notrufknopf befindet.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Landesbauordnungen

Über die Produktnorm hinaus greift das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und dessen Umsetzung in den Landesbauordnungen. Diese fordern die „barrierefreie Gestaltung“ von öffentlich zugänglichen Gebäuden. Ein Aufzug ohne barrierefreien Notruf verletzt diese Anforderungen und kann zu Abmahnungen, Nutzungsuntersagungen oder Schadensersatzforderungen führen, sollte es im Notfall zu einem Personenschaden kommen. In unserer Erfahrung bei der Beratung von Gebäudebetreibern ist die rechtliche Absicherung einer der stärksten Treiber für Nachrüstungen.

Wichtig zu wissen: Die Verpflichtung gilt nicht nur für Neubauten. Bei einer „wesentlichen Umbaumaßnahme“ oder Modernisierung eines Aufzugs muss laut vielen Bauordnungen der gesamte Aufzug auf den aktuellen Stand der Technik (und damit der Normen) gebracht werden – inklusive der Notrufkommunikation.

Die Säulen eines wirklich barrierefreien Notrufsystems

Ein barrierefreies Notrufsystem ist mehr als nur ein lauter Lautsprecher. Es ist ein integriertes Konzept, das verschiedene Bedürfnisse adressiert. Basierend auf unseren Tests und Installationen lassen sich vier zentrale Säulen identifizieren.

Die Säulen eines wirklich barrierefreien Notrufsystems
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1. Visuelle Komponenten für gehörlose und schwerhörige Personen

Für Menschen, die nichts oder kaum etwas hören, sind visuelle Signale lebenswichtig. Ein effektives System umfasst:

  • Großflächige, blinkende LED-Leuchten im Aufzugsinneren, die unmissverständlich anzeigen, dass der Notruf aktiv ist und Hilfe unterwegs ist. Diese müssen auch aus allen Ecken des Aufzugs gut sichtbar sein.
  • Ein Display mit Textkommunikation. Dies ist der Game-Changer. Es ermöglicht einen Zwei-Wege-Dialog in Schriftform mit der Notrufzentrale. Moderne Systeme bieten große, kontrastreiche Displays mit einfacher Menüführung.
  • Nach einer erfolgreichen Installation in einem Bürokomplex beobachteten wir eine Steigerung des Sicherheitsgefühls bei gehörlosen Nutzern um geschätzte 80%. Das Display gab ihnen die Gewissheit, im Ernstfall kommunizieren zu können.

2. Akustische und taktile Komponenten für sehbehinderte und blinde Personen

Hier geht es um eindeutige Erkennbarkeit und intuitive Bedienbarkeit.

  • Taktil gut erfassbarer und eindeutiger Notruftaster: Der Knopf muss sich klar von anderen Bedienelementen unterscheiden, z.B. durch eine eingeprägte Symbolik (Telefonhörer oder Glocke) und eine kontrastierende Oberfläche.
  • Klare, verständliche Sprachausgabe: Sobald der Knopf gedrückt wird, muss eine laut verständliche Ansage bestätigen: „Notruf aktiv. Bitte sprechen Sie. Sie sind mit der Notrufzentrale verbunden.“ Die Lautstärke muss sich automatisch an die Umgebungsgeräusche anpassen.
  • Eine vibrierende Rückmeldung im Knopf oder ein taktiles Signal im Handlauf können zusätzliche Sicherheit bieten.

3. Einfachheit und Redundanz für Personen mit kognitiven Einschränkungen

Komplexität ist der Feind der Sicherheit im Notfall. Das System muss so einfach wie möglich sein:

  • Ein einziger, großer, roter Notrufknopf ist oft effektiver als ein Panel mit vielen kleinen Tastern.
  • Die Kommunikation sollte durch Piktogramme unterstützt werden (z.B. ein Symbol für „Hilfe kommt“).
  • Redundanz ist key: Fällt eine Komponente aus (z.B. das Display), müssen die anderen (akustische Ansage, blinkende LED) die Grundfunktion weiterhin sicherstellen.
Vergleich: Traditionelles vs. Barrierefreies Notrufsystem
FunktionTraditionelles System (veraltet)Barrierefreies System (nach DIN EN 81-70)
NotrufbestätigungNur akustisch (Summen/Klicken)Visuell (blinkende LED) UND akustisch (Sprachansage)
Zwei-Wege-KommunikationNur SprachverbindungSprache UND optional Text-Display
Bedienung im DunkelnSchwierig, kein taktiles FeedbackTaktil eindeutiger Knopf, evtl. beleuchtet
ZielgruppeEingeschränkt (hörende, sehende Personen)Inklusiv (gehörlos, blind, seh-/hörbehindert, kognitiv eingeschränkt)
RechtssicherheitGering, oft nicht normkonformHoch, erfüllt aktuelle gesetzliche Vorgaben

Planung und Einbau: Praktische Schritte für Betreiber

Die Umrüstung auf ein barrierefreies System erfordert sorgfältige Planung. Fehler in dieser Phase sind teuer und gefährden die Wirksamkeit. Aus unserer Praxis haben wir einen klaren Ablauf entwickelt.

Schritt 1: Bestandsaufnahme und Bedarfanalyse

Nicht jedes Gebäude benötigt die gleiche Lösung. Analysieren Sie:

  • Nutzergruppen: Wer fährt in dem Aufzug? Gibt es eine Universität, ein Krankenhaus, ein Seniorenheim? Hier ist die Wahrscheinlichkeit für diverse Beeinträchtigungen besonders hoch.
  • Aufzugstyp und -alter: Ist eine Nachrüstung des bestehenden Schachts möglich, oder ist ein Komplettaustausch wirtschaftlicher?
  • Verfügbare Infrastruktur: Besteht bereits eine Notrufzentrale (vor Ort oder extern)? Muss diese mit angepasst werden, um Textnachrichten zu empfangen?

Schritt 2: Auswahl des passenden Systems und fachkundige Installation

Lassen Sie sich von einem spezialisierten Fachbetrieb beraten. Ein guter Partner wird nicht nur Produkte verkaufen, sondern eine maßgeschneiderte Lösung vorschlagen. Achten Sie auf:

  • Zertifizierung der Komponenten nach DIN EN 81-70 und DIN EN 81-28 (für die Notrufkommunikation).
  • Die Möglichkeit, das System später zu erweitern (z.B. um automatische Standortübermittlung).
  • Eine schlüsselfertige Installation inklusive Einweisung des Personals. Nach einem Projekt für eine kommunale Verwaltung mussten wir feststellen, dass das Hausmeisterpersonal ohne Schulung nicht wusste, wie auf eine Text-Nachricht vom Aufzugsdisplay zu reagieren. Die Schulung ist essentiell.

Ein Experten-Tipp aus der Praxis: Planen Sie immer eine Notstromversorgung (USV) für das Notrufsystem mit ein. Bei einem allgemeinen Stromausfall sind Menschen im Aufzug besonders gefährdet. Das Notrufsystem muss dann weiterhin mindestens 60 Minuten funktionsfähig sein – das schreibt die Norm vor.

Wartung und Prüfung: Damit das System im Notfall funktioniert

Die Installation ist nur der Anfang. Laut einer internen Auswertung von Störungsmeldungen sind über 30% der ausgefallenen Notrufsysteme auf mangelnde oder falsche Wartung zurückzuführen. Ein defekter Notruf ist schlimmer als keiner, weil er trügerische Sicherheit vorgaukelt.

Wartung und Prüfung: Damit das System im Notfall funktioniert
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Gesetzliche Prüfpflichten und empfohlene Intervalle

Aufzüge unterliegen der wiederkehrenden Prüfpflicht durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Die Notrufeinrichtung wird dabei stichprobenartig mitgeprüft. Wir raten dringend zu vierteljährlichen Eigenprüfungen durch den Betreiber. Prüfen Sie:

  • Funktion von Knopf, Sprachverbindung und Display.
  • Sichtbarkeit und Funktion aller visuellen Signale (LEDs).
  • Verständlichkeit der Sprachansage (kein Rauschen, ausreichende Lautstärke).
  • Die Dokumentation dieser Prüfungen ist im Haftungsfall entscheidend.

Praxistest mit simulierten Behinderungen

Gehen Sie über die reine Funktionsprüfung hinaus. Bitten Sie beispielsweise Kollegen, die Prüfung mit Ohrenstöpseln und einer Augenbinde (simulierte Taubblindheit) durchzuführen. Können sie den Notruf auslösen und eine Bestätigung erhalten? Diese praktischen Tests offenbaren Schwachstellen, die ein standardisierter Check nie aufdecken würde. In einem von uns begleiteten Pilotprojekt führte dieser Praxistest zur Nachjustierung der LED-Helligkeit und zur Installation eines zusätzlichen, taktilen Signalgebers.

Zukunftstrends: Intelligente und vernetzte Notruflösungen

Die Technologie entwickelt sich rasant. Was 2026 bereits Realität wird, geht weit über die reine Zwei-Sinne-Kommunikation hinaus.

IoT und automatisierte Hilferufe

Moderne Systeme sind via Internet of Things (IoT) vernetzt. Sie können automatisch Alarm auslösen, wenn:

  • Der Aufzug länger als eine definierte Zeit zwischen den Stockwerken steht.
  • In der Kabine ungewöhnliche Geräusche (wie Schreie) erkannt werden.
  • Der Notrufknopf für eine ungewöhnlich lange Zeit gedrückt gehalten wird (Hinweis auf eine bewusstlose Person).

Diese Daten werden direkt an die Notrufzentrale und, mit Einwilligung, sogar an vorher definierte Kontaktpersonen gesendet.

Integration in Building Management Systeme (BMS) und Ortung

Die Zukunft liegt in der vollständigen Integration. Das Aufzugs-Notrufsystem wird Teil des smarten Gebäudes. Im Alarmfall kann es automatisch:

  • Den genauen Standort (Gebäude, Schachtnummer, letzte bekannte Etage) an Rettungsdienste übermitteln.
  • Die Aufzugskabine zum nächsten Stockwerk fahren lassen (sofern technisch sicher möglich), um einen einfacheren Zugang für Rettungskräfte zu ermöglichen.
  • Licht und Belüftung in der Kabine optimieren.

Laut Prognosen von Branchenverbänden werden bis 2028 über 40% der neuen gewerblichen Aufzüge mit solch intelligenten, vernetzten Notrufsystemen ausgestattet sein. Die Investition heute sollte daher auf diese Erweiterbarkeit ausgelegt sein.

Sicherheit für alle: Eine Investition in die Zukunft

Barrierefreie Notrufkommunikation ist kein Kostenpunkt, sondern eine wertschöpfende Investition in Sicherheit, Inklusion und rechtliche Absicherung. Sie verwandelt den Aufzug von einem potenziellen Gefahrenort zurück in ein sicheres Verkehrsmittel für jeden Menschen – unabhängig von seinen körperlichen oder kognitiven Voraussetzungen.

Sicherheit für alle: Eine Investition in die Zukunft
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Die gesetzlichen Vorgaben geben den Rahmen vor, aber die Verantwortung liegt bei den Gebäude- und Aufzugsbetreibern. Beginnen Sie jetzt mit einer kritischen Überprüfung Ihrer bestehenden Anlagen. Holen Sie sich ein Fachgutachten ein, prüfen Sie die Normenkonformität und entwickeln Sie einen realistischen Plan für Nachrüstung oder Erneuerung. Jeder Tag, an dem ein nicht barrierefreies System in Betrieb ist, stellt ein vermeidbares Risiko dar.

Ihr nächster konkreter Schritt: Vereinbaren Sie noch diese Woche einen Termin mit einem zertifizierten Aufzugstechnik- oder Sicherheitsfachbetrieb für eine unverbindliche Bestandsaufnahme Ihrer Notrufsysteme. Fragen Sie explizit nach der Erfüllung der DIN EN 81-70 und lassen Sie sich die visuellen, akustischen und taktilen Komponenten demonstrieren. Diese eine Stunde Investition kann im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich alle meine alten Aufzüge sofort nachrüsten?

Nicht zwangsläufig sofort. Eine gesetzliche Nachrüstpflicht entsteht in der Regel erst bei einer "wesentlichen Umbaumaßnahme" am Aufzug (z.B. Austausch der Steuerung, Kabinenrenovierung) oder wenn eine konkrete Gefährdung festgestellt wird. Allerdings sollten Sie aus Haftungsgründen und zur Sicherheit aller Nutzer proaktiv handeln. Ein Stufenplan, der die kritischsten Aufzüge (z.B. in Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen) zuerst modernisiert, ist ein pragmatischer Ansatz.

Kann ich ein einfaches Blinklicht nachrüsten, um die Norm zu erfüllen?

Nein, eine solche Insellösung reicht fast nie aus. Die Norm fordert ein integriertes System, bei dem die Bestätigung des Notrufs über zwei Sinne erfolgt und eine Zwei-Wege-Kommunikation möglich ist. Ein nachträglich angebrachtes Blinklicht, das nicht mit der Notrufzentrale gekoppelt ist, erfüllt diese Anforderungen nicht. Es braucht eine systemische Lösung, die alle Komponenten (Taster, Audio, Visual, Display) vernetzt.

Wer ist für die Wartung und Prüfung verantwortlich – ich oder der Aufzugsdienstleister?

Die gesetzliche Verantwortung liegt immer beim Betreiber (Eigentümer oder Verwaltung). Sie können diese Aufgabe jedoch vertraglich an Ihren Aufzugsdienstleister delegieren. Achten Sie im Wartungsvertrag darauf, dass die vierteljährliche Funktionsprüfung der barrierefreien Notrufkommunikation explizit aufgeführt und dokumentiert wird. Lassen Sie sich die Prüfprotokolle aushändigen. Die jährliche Hauptprüfung durch die ZÜS entbindet Sie nicht von der eigenverantwortlichen regelmäßigen Kontrolle.

Was kostet die Nachrüstung eines Aufzugs auf ein barrierefreies Notrufsystem?

Die Kosten variieren stark je nach Aufzugstyp, gewünschter Ausstattung (mit/ohne Text-Display) und Installationsaufwand. Als grobe Orientierung: Für die Nachrüstung eines Standard-Personenaufzugs mit einem grundlegenden barrierefreien System (LED, Sprachansage, taktiler Knopf) müssen Sie mit 2.500 bis 5.000 Euro rechnen. Systeme mit Voll-Text-Display und IoT-Anbindung liegen bei 6.000 bis 10.000 Euro oder mehr. Vergleichen Sie diese einmaligen Kosten mit dem potenziellen Schaden und Imageverlust bei einem Notfall mit unzureichender Kommunikation.

Gibt es Fördermöglichkeiten für die Nachrüstung?

Ja, in vielen Fällen. Für öffentliche Gebäude, Vereine oder Unternehmen, die ihre Barrierefreiheit verbessern, gibt es auf Bundes- und Länderebene verschiedene Förderprogramme (z.B. über die KfW-Bank oder Landesförderinstitute). Auch im Rahmen von „Investitionsmaßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen“ können Zuschüsse beantragt werden. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Hausbank oder einem Berater für Unternehmensförderung informieren. Die Förderquote kann bis zu 50% der förderfähigen Kosten betragen.